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Veranstaltungsschutz
49 Da jede Veranstaltung nach eigenen Gesetzmäßigkeiten verläuft und ihren eigenen Charakter hat, erfordert es individuelle Sicherheitsmaßnahmen und qualifiziertes Personal, um präventiv und effektiv zu arbeiten. Beide Voraussetzungen bietet unsere junge Sicherheitsfirma.

Durch individuelle Absprachen über verschiedene Aspekte der Veranstaltungen werden Ihre Vorstellungen präzise eingehalten und somit die Zusammenarbeit zwischen Ihrem und unserem Team gefördert. Des weiteren steht Ihnen jederzeit ein Ansprechpartner zur Verfügung, um eventuelle Unklarheiten und Missverständnisse sofort bereinigen zu können.

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Unsere Mitarbeiter besitzen die gesetzliche Ausbildung nach § 34a Gewerbeordnung (Unterrichtung im Bewachungs- und Sicherungsgewerbe), welcher die Pflichten und Befugnisse der folgenden Sachgebiete umfasst:

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· Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutz
· Bürgerliches Gesetzbuch
· Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Verteidigungswaffen
· Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
· Umgang mit Menschen, insb. Verhalten in Gefahren- und Konfliktsituationen
· Grundzüge der Sicherheitstechnik
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